Voraussetzungen

Nach internationalen Richtlinien können bariatrische Operationen ab einem BMI von 40 kg/m² oder 35 kg/m² beim Vorliegen von Begleiterkrankung (z.B. Diabetes) durchgeführt werden. Bislang werden Kosten für eine Operation in der Schweiz seitens der Krankenkasse erst ab einem BMI von 40 kg/m² übernommen. Zum 1.1.2010 sollen jedoch die gesetzlichen Grundlagen einer Kostenübernahme den internationalen Empfehlungen angepasst werden. Ein weiteres Kriterium für die Durchführung einer bariatrischen Operation ist ein Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Diese Limitation wird ebenfalls seitens des Bundesamts für Gesundheit im Hinblick auf eine Kostenübernahme vorgegeben. International sind solche kategorischen Altersbegrenzungen jedoch sehr umstritten.

Grundbedingung jedes chirurgischen Therapieverfahrens ist eine ausreichende Motivation des Patienten, da nur so langfristig für alle Beteiligten befriedigende Ergebnisse erzielt werden können. Alle chirurgischen Verfahren erfordern eine aktive Mitarbeit des Patienten, um den Behandlungserfolg zu sichern.