Voraussetzungen
Nach den Richtlinien der "Swiss Study Group for Morbid Obesity and Metabolic Disorders" (»SMOB) können bariatrische Operationen ab einem BMI von 35 kg/m² durchgeführt werden. Eine weitere Vorausstezung ist, dass insgesamt 2 Jahre lang versucht wurde, ohne Operation mit professioneller Hilfe Gewicht abzunehmen (bei BMI > 50 kg/m² mindestens 1 Jahr lang). Die gleichen Kriterien gelten ab dem 1.1.2011 auch für eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen. Die früher bestehenden Altersgrenzen für bariatrische Operationen wurden mit der Neuregelung der Krankenkassenleistungsverordnung (»KLV) zum 1.1.2011 aufgehoben.
Grundbedingung jedes chirurgischen Therapieverfahrens ist eine ausreichende Motivation des Patienten, da nur so langfristig für alle Beteiligten befriedigende Ergebnisse erzielt werden können. Alle chirurgischen Verfahren erfordern eine aktive Mitarbeit des Patienten, um den Behandlungserfolg zu sichern.





